code-298493_640So schön anzusehen Gartenzäune auch sind, so darf nicht einfach aufgestellt werden was gefällt. Wie vieles andere auch, ist ebenfalls der Zaunbau in Deutschland geregelt, denn auch hier muss schließlich alles seine Richtigkeit haben.

Auch wenn ein Zaun für viele als eine dekorative Zier für das Grundstück angesehen wird, so handelt es sich dabei dennoch um eine Einfriedung, die sich bezüglich Standardhöhen oder auch Weite an gegebenen Richtlinien orientieren muss.

Manchmal ist der Zaunbau bereits keine Frage der persönlichen Gestaltung des Grundstücks, sondern kann durch Landesrecht vorgegeben sein. Die Notwendigkeit einer Einfriedung besteht beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg. In anderen Bundesländern dagegen ist das „Muss“ für den Zaunbau von bestimmten Voraussetzungen abhängig, etwa, ob der Nachbar auf der Errichtung einer Zaunanlage besteht.

Es lohnt also, sich über die geltenden Regelungen im eigenen Bundesland zu informieren. Darüber hinaus kann auch durchaus die Gemeinde oder die zuständige Baubehörde verlangen, dass ein Zaun aufgestellt wird. Dies kann u.a. aus Gründen der Sicherheit erforderlich sein.

Soll nun ein Zaun errichtet werden, ob nun aus eigenem Interesse oder aufgrund von offiziellen Vorgaben, so sind bezüglich der Höhe einige Formalien zu beachten.

Welche Höhe für einen Zaun ist zulässig?

Die Regelungen bezüglich der zugelassenen Höhen einer Zaunanlage sind nicht bundesweit einheitlich vorgegeben. Die Gemeinde ist hier immer ein guter Ansprechpartner, um sich über bestehende Formalien zu informieren. Dennoch gibt es einige Richtlinien, die für die zulässigen Standardhöhen der Zäune gelten. Wenn der Zaun zur symbolischen Abgrenzung aufgestellt wird, sind Standardhöhen von 40 bis 90 cm vorgegeben. Ein Sichtschutzzaun dagegen darf sich zwischen Standardhöhen von 170 bis 190 cm bewegen. Zuletzt gibt es noch die Kategorie der Sicherheitszäune, für deren Standardhöhen eine Maßangabe von 200 cm festgelegt ist.

Natürlich gibt es nicht nur bezüglich der zulässigen Standardhöhen bestimmte Regelungen zu beachten. Auch bei der Gestaltung der Zaunelemente ist nicht gänzlich freie Hand gegeben, zumindest theoretisch. Gartenzäune haben sich in ihrer Gestaltung an dem jeweiligen Wohngebiet bzw. dem jeweiligen Straßenzug zu orientieren. Hier kann es jedoch leicht zu Differenzen kommen, etwa dann, wenn sich bisher noch gar keine ortsübliche Einfriedung herausgebildet hat.

Dies gewährt einige Spielräume bei der Gestaltung der Zaune. Um gänzlich sicher zu gehen, lohnt jedoch immer ein Gang auf die Gemeinde. So erspart man sich im Zweifel gar das Entfernen der Zaunanlagen, wenn diese nicht geltenden Bestimmungen entsprechen sollten und kann sich letztlich uneingeschränkt auf die Freude über die neue optische Verschönerung durch seinen Gartenzaun konzentrieren.